Informationen über wichtige Finanzregelungen

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Beiträge

Beiträge LTVB
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 3,50 EUR/Jahr
Erwachsene 7,60 EUR/Jahr
Mindestbeitrag je Verein 150,00 EUR/Jahr
Zusatzbeitrag für Vereine des BVRR/DRBV
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 EUR/Jahr
Erwachsene 2,00 EUR/Jahr
Mindestbeitrag je DRBV-Verein 80,00 EUR/Jahr
Höchstbeitrag je DRBV-Verein 320,00 EUR/Jahr
  • Die Veranlagung erfolgt auf Basis der bis zum 15. Januar jeden Jahres der LTVB-Geschäftsstelle zuzuführenden Mitgliedererhebung (DTV-Formular Mitgliedererhebung). Diese muss mit der Mitgliedermeldung an den BLSV übereinstimmen.
  • Wird die Mitgliedererhebung nicht termingerecht eingereicht, erfolgt nach einer Erinnerung durch den DTV die Berechnung der Beiträge durch den DTV auf Basis der DTV-Finanzordnung. Diese Schätzrechnung ist bindend und auch durch eine nachträglich abgegebene Meldung nicht mehr abänderbar.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2005 über Lastschriftverfahren jeweils hälftig zum 15. April und zum 1. September des laufenden Kalenderjahres erhoben. Bei Eintritt von neuen Mitgliedern erfolgt die Beitragserhebung ab Eintrittsmonat.
  • Von Mitgliedern, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen wollen, wird zusätzlich zum Beitrag eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro Jahr erhoben. Beitragsrückstände können zu Einschränkungen im Sportbetrieb führen.

Gebühren

Gebühren für Ausweise (Trainer/ÜL)

DSB-Ausweise (Trainer) 10,00 EUR
BLSV-Ausweise (ÜL) gem. BLSV-Gebührenordnung z.Zt. 5,00 EUR

ZWE-Gebühren (Zentraler Wertungsrichter-Einsatz)

Gebühr für offenes Turniere, Einladungsturniere
und Breitensportwettbewerbe
16,00 EUR
Gebühr für zu spät angemeldete Turniere 64,00 EUR
  • Die spätesten Meldetermine für Sportturniere sind der 1. September für das 1. Halbjahr des Folgejahres und der 1. März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres. Maßgebend ist das Eingangsdatum beim Landessportwart.
  • Die ZWE-Gebühren gelten für Offene Turniere, Landesmeisterschaften und Einladungsturniere mit einer Beteiligung von weniger als vier Nationen sowie bei Breitensportwettbewerben, sofern die Einteilung der Wertungsrichter über den ZWE erfolgt ist.
  • Bei ausgefallenen Turnieren werden die ZWE-Gebühren zurückerstattet, sofern eine ordnungsgemäße Abmeldung der Turniere erfolgt. Details hierzu siehe Sport-Info.

Turnieranmeldegebühren DTV

Der DTV erhebt gemäß der DTV-Finanzordnung (Stand: 2012) Gebühren für die Anmeldung von Turnieren in folgender Höhe und stellt diese in Rechnung:

Turniere bis einschließlich S-Klasse, GM 10,00 EUR
Ranglistenturniere, DM, D-Pokal 100,00 EUR

Jahresstartmarken / Lizenzen DTV

Der DTV erhebt gemäß der DTV-Finanzordnung (Stand: 2012) Gebühren für Startmarken/Lizenzmarken und Startbücher in folgender Höhe und stellt diese in Rechnung:

Jahresstartmarken für Kinder und Jugend 16,50 EUR
Jahresstartmarken / Lizenzen 33,00 EUR
Startmarke / Lizenz für Ehepartner 20,00 EUR
Lizenzen S-WR 85,00 EUR
Jahresstartmarken für Formationen 65,00 EUR
Starbuch/Lizenzbuch - Erstbezug 6,00 EUR
Startbuch/Lizenzbuch - Ersatz bei Verlust 10,00 EUR

DTSA-Gebühren (Deutsches Tanz-Sport-Abzeichen)

Der DTV erhebt gemäß der DTV-Finanzordnung (Stand: 2012) Gebühren für DTSA-Abnahmen und -Medaillien in folgender Höhe und stellt diese in Rechnung:

Neuerwerb Bronze 5,00 EUR
Neuerwerb Silber, Gold, Gold mit Kranz / Zahl 8,00 EUR
Wiederholungen 5,00 EUR

Fragen zum DTSA richten Sie bitte an den DTSA-Beauftragten des LTVB, Thomas Scheiner, Finkenstraße 20, 91126 Rednitzhembach, Telefon: 09122-76004, Telefax: 09122-76068, e-Mail: scheiner@ltvb.de.

GEMA-Gebühren

  • für Training und Turniere:
    Für Sportturniere und Training sind die GEMA-Gebühren über den Rahmenvertrag und die Zusatzvereinbarung zwischen dem DSB und der GEMA abgegolten.
    Für Turniere im Rahmen von Ballveranstaltungen hat der Verein entsprechend der Größe des Saales, der Art der Musik und der Höhe des Eintrittspreises GEMA-Gebühren zu zahlen. Diese sind direkt mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg zu vereinbaren.
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für alle Ball-Veranstaltungen im laufenden Jahr einen Rahmenvertrag mit der GEMA zu günstigeren Konditionen abzuschließen.
  • für offenes Training:
    Trainingsveranstaltungen mit Mitgliedern aus anderen Vereinen sind gemäß DTV nicht GEMA-pflichtig.
  • für Übungsparties:
    Ist die Webung für Übungspartys an die Öffentlichkeit gerichtet und nehmen dadurch an Übungspartys auch Personen außerhalb des LTVB teil, so sind diese Veranstaltungen GEMA-pflichtig. Die Verhandlungen hierüber sind mit der GEMA Bezirksdirektion Nürnberg noch nicht abgeschlossen.
    Nach der momentanen Positionierung der GEMA sind diese durch die Vereine über Internet (www.gema.de) zu melden. Die Gebühr für diese Übungspartys beträgt 22,40 EUR. (günstigster Tarif für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergaben).

Zuschüsse

LTVB-Förderung

Grundlage für die Förderung von Paaren, Formationen und Vereinen ist das gültige LTVB-Förderkonzept, nach dem eine Förderung erteilt werden kann. Finanzielle Basis für die Förderung ist die jährlich von der Mitgliederversammlung verabschiedete Budgetplanung.

Für Paare und Formationen erfolgt die Förderung leistungsbezogen. Vereine können zur Ausrichtung von ausgewählten Turnieren einen Zuschuss zu den WR-Spesen erhalten, sofern die Veranstaltung mit einem Defizit abschließt. Fahrtspesen, die das Produkt aus WR-Anzahl x 120,00 € übersteigen, werden vom LTVB übernommen.

Bei der Bildung von Sportarbeitsgemeinschaften Schule-Verein können Vereine gemäß Beschluss des Präsidiums mit einem Betrag bis zu 500,00 EUR unterstützt werden. Für SAG’s Kindergarten-Verein liegt die Höchstgrenze bei 250,00 €.

Näheres bitte ich der gültigen Förderrichtlinie zu entnehmen, die Sie über Internet und über unsere Geschäftsstelle erhalten können. Voraussetzung für eine Förderungen ist die termingerechte Antragstellung.

DTV-Förderung

Für Vereinsjubiläen gibt der DTV, sofern es die finanzielle Situation zulässt. Ein Zuschuss wird nach Auskunft der DTV-Geschäftsstelle allerdings nur gewährt, wenn das DTV-Präsidium zum Vereinsjubiläum eingeladen wird.

Zuschüsse:

  • 25-jähriges Jubiläum: 125,00 EUR
  • 50-jähriges Jubiläum: 250,00 EUR
  • 75-jähriges Jubiläum: 375,00 EUR
  • 100-jähriges Jubiläum: 500,00 EUR

Die Zuschüsse sind für die Jugendarbeit/Jugendförderung im Verein zu verwenden. Anträge sind über den LTVB an den DTV zu stellen.

Abrechnungsformalitäten

Saalmieten

Vereine, die dem LTVB für Lehrgänge ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, erhalten ab einer Nutzungsdauer von 3 Stunden ein Nutzungsentgelt von 40,00 € pro Tag. Die Vereine müssen hierzu zeitnah ihre Rechnung stellen. Zeitnah bedeutet hierbei im Folgemonat der Nutzung.

Honorar- und Spesenabrechnung

Honorar- und Spesenabrechnungen sind zeitnah einzureichen. Zeitnah bedeutet im Folgemonat des Abrechnungs¬zeitraums. Der Abrechnungszeitraum kann monatlich oder vierteljährlich gewählt werden.
Bei verspätet eingereichter Abrechnung kann der Vizepräsident Finanzen den Abrechnungsbetrag kürzen.

Ansprechpartner für Finanzfragen

Name, Anschrift Telefon, Telefax, e-Mail

Dr. Peter Otto
Weinbergstraße 55
81241 München

Vizepräsident Finanzen LTVB

Telefon: 089-8201833
Telefax: 089-835285
Mobil: 0172-8527864
e-Mail: finanzen@ltvb.de

Kontoverbindung des LTVB
Postbank München Konto-Nr. 725 257 808
BLZ 700 100 80